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Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) mehr Rechtssicherheit für die Händler. „Insbesondere für Versand- und Online-Händler ist die aktuell vorgesehene Regelung mit zu großen Unwägbarkeiten verbunden“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes soll der Einzelhandel beim Verkauf mangelhafter Produkte künftig Ein- und Ausbau der schadhaften Ware bezahlen. „Das trifft Versand- und Online-Handel hart. Denn hier werden häufig Waren verkauft, die vom Kunden selbst eingebaut werden müssen“, so Tromp weiter. Verkaufe bei-spielsweise ein Händler schadhafte Fliesen, müsste die entstehenden Kosten für den Ausbau und den Einbau neuer Fliesen beim Kunden bezahlen.

Nur, wenn die Kosten für den Aus- und Einbau „unverhältnismäßig“ hoch sind, kann der Händler dem Verbraucher auf die Kostenerstattung in Höhe eines „angemessenen“ Betrags verweisen. Der Verkäufer kann in diesem Fall den Hersteller in Regress nehmen. Tromp: „Völlig offen ist jedoch, welcher Betrag ‚angemessen‘ ist. Hier muss dringend eine explizite Kostengrenze eingeführt wer-den.“ Ansonsten drohe eine Prozesslawine, weil die Händler jeden Einzelfall gerichtlich angehen müssten, um Regressansprüche gegen die Lieferanten durchzusetzen.