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An dieser Stelle stellen wir in Kurzform die wichtigsten Unternehmenformen für Existenzgründer vor

Das Einzelunternehmen

Als sogenanntes Einzelunternehmen bezeichnet man im weiteren Sinne jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person Gewerbetreibender oder Freiberufler etc.

Im rechtlichen Sinne versteht man darunter in Deutschland ein Unternehmen eines voll haftenden Einzelkaufmanns im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Ein Einzelunternehmen kann ohne große finanzielle Rücklagen von einer einzelnen Person gegründet werden. Der Betreiber eines Einzelunternehmens wir Inhaber genannt.

Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, ist vom Gesetzt her verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (Bilanzierung). Mit anderen Worten: Der eingetragene Kaufmann (e. K.) ist verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Der Inhaber haftet mit seinem Privatvermögen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

In Deutschland ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR) ist eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern. Der Gesellschaftsvertrag kann formlos sein, was bedeutet, dass er auch stillschweigend abgeschlossen werden kann. Der Vertrag muss allerdings mindestens enthalten, dass sich die Gesellschafter zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und die vereinbarten Beträge leisten werden. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaften haften das Gesellschaftsvermögen sowie alle Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner. Allerdings kann die Haftung bei dem Abschluss von Rechtsgeschäften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden.

Die Mini-GmbH – UG (haftungsbeschränkt)

Will man nicht mit seinem gesamten Privatvermögen für sein Unternehmen haften, ist die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ideal geeignet. Besonders Existenzgründer profitieren von dieser Gsellschaftsform. Das Gute an einer UG sind die niedriegen Gründungskosten, was Gründern zugute kommt. Die UG (haftungsbeschränkt) wurde im Zuge der Reform des deutschen GmbH-Rechts am 1. November 2008 zur Modernisierung des GmbH-Rechts als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt.

Theoretisch benötigt man für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nur einen Euro Stammkapital, man muss allerdings im Laufe der Jahre Rücklagen aus den Erträgen bilden, bis 25.000 Euro entsprechend dem Stammkapital einer normalen GmbH erreicht sind. Es besteht allerdings kein Wandlungszwang zur klassischen GmbH.

Wichtig: Der Zusatz “(haftungsbeschränkt)” muss bei allen Nennungen immer mit angegeben werden.

Die UG (haftungsbeschränkt) muss wie eine normale GmbH bei einem Notar gegründet werden. Der Ablauf ist allerdings weitaus unkomplizierter.

Für den Gesellschaftsvertrag gibt es fertige Muster, die bei der Beteiligung eines einzelnen Gesellschafters ausreichen. Bei mehreren Gesellschaftern ist ein individualisierter Vertrag besser geeignet.

Sobald die UG (haftungsbeschränkt) gegründet wurde, sendet der Notar die Unterlagen an das Handelsregister.

Quellen: khk, Wikipedia