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Im Jahr 2014 meldeten die deutschen Amtsgerichte 24 085 Unter­nehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 7,3 % weniger als im Jahr 2013. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen erreichte damit den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Zuletzt war im Krisenjahr 2009 ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen verzeichnet worden (+ 11,6 % gegenüber dem Jahr 2008).

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr 2014 auf rund 25,2 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Forderungshöhe je beantragter Unternehmensinsolvenz lag damit bei rund 1,05 Millionen Euro.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2014 mit 86 298 Fällen um 5,4 % niedriger als im Jahr 2013. Damit wurden zum vierten Mal in Folge weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahr.

Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 20 473 Fällen um 1,7 % über dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein.

Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3 169 Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 846 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2014 auf 134 871 Fälle (– 4,6 % gegenüber 2013).

Im Dezember 2014 wurden 1 945 Insolvenzen von Unternehmen (+ 8,1 % gegenüber Dezember 2013) und 6 666 Insolvenzen von Verbrauchern (+ 2,4 %) beantragt. Die Gerichte registrierten im Dezember 2014 insgesamt 10 624 Insolvenzen, das waren 5,9 % mehr als im Dezember 2013.

Quelle: Statistisches Bundesamt