„Minijobs sind für eine flexible und hoch-anpassungsfähige Branche wie den Einzelhandel ein unverzichtbarer Teil des Kundenservice und der Arbeitsorganisation. Nur mit ihrer Hilfe können die Unternehmen den Personalbedarf an die Waren- und Kundenströme anpassen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth anlässlich der morgigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Änderung der gesetzlichen Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Dass Minijobber im Handel aber nur Ergänzung und nicht Schwerpunkt der Beschäftigung sind, zeigen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: Demnach war zum Stichtag 31. März 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt die Zahl der Minijobber um 22.000 nach unten gegangen. Gleichzeitig hat der Handel rund 44.000 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aufgebaut. Genth: „Die Zahlen machen einmal mehr deutlich, dass im Einzelhandel sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze weder durch geringfügige Beschäftigung noch durch Zeitarbeit oder Werkvertragsunternehmen verdrängt werden.“
Genth betont außerdem, dass eine von einigen Politikern ins Gespräch gebrachte Abschaffung der Minijobs für den Einzelhandel und seine Beschäftigten ein schwerer Schlag wäre und in der Praxis für viele Unternehmen schwerwiegende Folgen hätte. Positiv sieht der Handelsverband Deutschland die Vorschläge, Minijobber in eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht einzubeziehen und so drohender Altersarmut vorzubeugen.
Quelle: Handelsverband Deutschland