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Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht im von der Bundesjustizministerin vor wenigen Tagen vorgelegten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken Licht und Schatten. Den richtigen Ansätzen beim Vorgehen gegen den Abmahnmissbrauch stehen für den Handel unpraktikable Informationspflichten im Inkassobereich gegenüber.

„Kleinere Online-Händler werden von den Aktivitäten der Abmahnindustrie wirtschaftlich hart getroffen. Es ist richtig, dass die Justizministerin diesen Machenschaften mit dem nun vorgelegten Gesetz einen Riegel vorschieben will“, so HDE-Experte Peter Schröder. Allerdings sei fraglich, ob alle geplanten Regelungen in der Praxis auch ausreichend wirksam seien.

Erhebliche Bedenken hat der HDE dagegen bei den neuen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Inkassounternehmen. Die geplanten neuen Informationspflichten würden den Handel überfordern. „In der Praxis könnte das im Internet das Aus für den Kauf auf Rechnung bedeuten“, so Schröder weiter. Die Bundesjustizministerin müsse erkennen, dass der Handel zur Durchsetzung berechtigter Forderungen auch im Interesse der ehrlichen Verbraucher auf ein funktionierendes Inkassosystem angewiesen sei. Schutzvorschriften müssten daher mit Augenmaß formuliert werden. Mindestens bräuchten die Händler entsprechende Fristen, um sich auf die neuen Pflichten auch technisch einzustellen. „Bei der Regelung muss die Politik sich enger an den Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung im Handel orientieren“, so Schröder.

Quelle: Handelsverband Deutschland