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Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet, dass der heute im Rechtsausschuss des EU-Parlaments vorgelegte Berichtsentwurf zu den Vorschlägen für die Einführung eines optionalen europäischen Kaufrechts zu in der Praxis nicht umsetzbaren Regelungen führt. Händler und Käufer gemeinsam sollen danach bei grenzüberschreitenden Online-Geschäften innerhalb der EU künftig das neue EU-Kaufrecht oder aber das Kaufrecht eines der beiden Länder wählen können.

„Die neuen Vorschläge räumen unsere grundlegenden Bedenken nicht aus. Das neue EU-Kaufrecht wird in der Praxis nur zur Anwendung kommen, wenn es Unternehmen und Verbrauchern einen Mehrwert bietet. Dies sehen wir momentan nicht“, so die Leiterin des HDE-Büros in Brüssel, Astrid Krone-Hagenah.

Die Händler könnten den neuen Vorschlägen nach für ihre Kunden im Ausland bei Onlinegeschäften ein anderes Rechtsregime anwenden als für ihre nationalen Online-Verträge oder die grenzüberschreitenden klassischen Geschäfte. „Unternehmen müssten nach wie vor sowohl das nationale als auch das optionale Vertragsrecht kennen, um abschätzen zu können, welches anwendbare Recht vorteilhafter wäre und Vertragstypen beider Arten vorhalten“, so Krone-Hagenah weiter. Dies würde zum einen die Transaktionskosten erhöhen, zum anderen entstünde eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen. Erhöht wird die Unsicherheit zusätzlich dadurch, dass in den Bereichen, die nicht durch das EU-Kaufrecht geregelt sind, weiterhin nationales Recht Anwendung finden soll.

Quelle: Handelsverband Deutschland