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Der HDE (Handelsverband Deutschland) hält die geplanten Änderungen im Wettbewerbsrecht im Rahmen der 8. GWB-Novelle nur teilweise für sinnvoll und praxisgerecht. Positiv zu sehen seien insbesondere einzelne Neuregelungen im Bereich der Fusionskontrolle.

Der HDE-Experte Peter Schröder macht aber zugleich anlässlich der heute im Wirtschaftsausschuss des Bundestags anstehenden abschließenden Beratung über die 8. GWB-Novelle deutlich: „Es ist bedauerlich, dass bei der Missbrauchsaufsicht wettbewerbsökonomisch dringende Reformen nicht angegangen werden. Der Gesetzgeber lässt die Chance verstreichen, auch in der Lebensmittel-Lieferkette für mehr Wettbewerb zu sorgen.“

Völlig verfehlt so Peter Schröder, sei beispielsweise die Verlängerung des Verbots, Lebensmittel auch nur gelegentlich unter Einstandspreis zu verkaufen. Dabei seien die gesetzlichen Mindestpreisbestimmungen nicht einmal geeignet, den Erzeugern höhere Erträge zu sichern. Gleichzeitig würden sie aber die Gefahr steigender Verbraucherpreise erhöhen.

Quelle: Handelsverband Deutschland