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Vor der Beratung des Bundesrates am Freitag sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) positive Signale des Gesetzgebers zum Erhalt des Bezahlens mit Karte und Unterschrift (ELV) und der Online-Lastschrift im neuen europäischen Zahlungsraum SEPA.

„Mit dem SEPA-Begleitgesetz hat der Gesetzgeber allen Beteiligten die eindeutige Aufforderung mitgegeben, praxisgerechte Lösungen für Lastschriften im stationären Handel als auch im Internet zu entwickeln. Wir stehen nun bereit, gemeinsam mit der Kreditwirtschaft diese Aufgabe anzugehen“, so HDE-Experte Binnebößel. Ohne das SEPA-Begleitgesetz hätte ELV zum 1. Februar 2014 eingestellt werden müssen.

Der HDE hat gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Beteiligten deutlich machen, dass nun zeitnah und zukunftssicher mit der Entwicklung von verbraucherfreundlichen und kostengünstigen Verfahren begonnen werden muss. Binnebößel: „Es kommt nun darauf an, zunächst den bisherigen Status Quo bei Lastschriften zu sichern. Dazu gehört die Abwicklung von Lastschriften im Internet auch ohne Unterschrift auf Papier.“ Mittelfristig müssten dann auch neue Verfahren integriert werden, wie beispielsweise der elektronische Personalausweis oder die DE-Mail. Für das elektronische Lastschriftverfahren ELV mittels EC-Karte gebe es bereits positive Ansätze, die man nun weiterentwickeln müsse.

Quelle: Handelsverband Deutschland